Allgemeine Garantieerklärung
FLEX gewährt dem Endverbraucher eines neu gekauften Elektrowerkzeugs eine 2-jährige Herstellergarantie ab dem Kaufdatum des Elektrowerkzeugs. Die Garantie erstreckt sich nur auf Mängel, die auf einen Material- und/oder Fabrikationsfehler zurückzuführen sind, sowie auf die Nichterfüllung zugesicherter Eigenschaften.
Bei Inanspruchnahme der Garantie ist der Original-Kaufbeleg mit Kaufdatum beizufügen.
Reparaturen im Rahmen der Garantie dürfen nur durch von FLEX autorisierte Werkstätten oder Servicestellen durchgeführt werden.
Ein Garantieanspruch kann nur geltend gemacht werden, wenn das Elektrowerkzeug bestimmungsgemäß verwendet wurde.
Die Garantie schließt insbesondere aus:
betriebsbedingte Abnutzung
unsachgemäße Verwendung
teilweise oder vollständig demontierte Maschinen
Schäden, die durch Überlastung der Maschine, Verwendung nicht zugelassener, defekter oder falsch eingesetzter Einsatzwerkzeuge entstehen
Schäden, die durch die Maschine am Einsatzwerkzeug oder Werkstück verursacht werden
Gewaltanwendung
Folgeschäden, die auf unsachgemäße oder unzureichende Wartung durch den Kunden oder Dritte zurückzuführen sind
Schäden, die durch äußere Einwirkungen oder Fremdkörper, z.B. Sand oder Steine, verursacht werden
Schäden, die durch Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung entstehen, z.B. Anschluss an eine falsche Netzspannung oder Stromart
Für einsetzbare Werkzeuge oder Zubehörteile können nur dann Garantieansprüche geltend gemacht werden, wenn sie mit Elektrowerkzeugen zum bestimmungsgemäßen oder zulässigen Gebrauch verwendet werden.