GarantieerklĂ€rung fĂŒr FLEX-Fullservice
Jedes Elektrowerkzeug der FLEX Elektrowerkzeuge GmbH (nachstehend âProdukteâ) wird sorgfĂ€ltig geprĂŒft, getestet und unterliegt strengen QualitĂ€tskontrollen.
Die FLEX-Elektrowerkzeuge GmbH (nachstehend âFLEXâ) garantiert daher ab dem 01.01.2016 Endkunden (nachstehend âKĂ€uferâ) von Produkten, die nach Deutschland ausgeliefert werden und die bei FLEX entsprechend registriert werden, dass diese Produkte innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren nach dem Kauf* frei von Verarbeitungs- oder Materialfehlern sind. Sollte es dennoch zu MĂ€ngeln kommen, wird FLEX derart geltend gemachte Fehler nach eigenem Ermessen auf seine Kosten durch Reparatur oder Lieferung neuer oder generalĂŒberholter Produkte bzw. Produktteile beheben. Die gesetzlichen GewĂ€hrleistungsansprĂŒche des KĂ€ufers aus dem Kaufvertrag mit dem VerkĂ€ufer sowie sonstige gesetzliche Rechte des KĂ€ufers werden durch diese Garantie nicht eingeschrĂ€nkt. Sonstige AnsprĂŒche des KĂ€ufers gegen FLEX, insbesondere auf Schadensersatz oder FolgeschĂ€den, sind ausgeschlossen.
Ăber die oben aufgefĂŒhrten Leistungen hinaus bietet FLEX fĂŒr Produkte, die der KĂ€ufer ab dem 01.04.2023 ĂŒber einen FLEXvelop-Mietvertrag im Besitz hat einen erweiterten Reparaturservice an (nachfolgen FLEX-Fullservice genannt), der neben der Reparatur von Verarbeitungs- und Materialfehlern auch den Austausch von VerschleiĂteilen mit beinhaltet.
AnsprĂŒche auf den FLEX-Fullservice setzen voraus, dass das jeweilige Produkt im Zuge des FLEXvelop-Mietvertrages fĂŒr den Vollservice registriert wurde und die RegistrierungsbestĂ€tigung ausgedruckt und aufbewahrt wird. Zur Inanspruchnahme der FLEX-Fullservice-Leistungen hat der KĂ€ufer die FLEX-Fullservice RegistrierungsbestĂ€tigung fĂŒr das betreffende GerĂ€t vorzulegen.
Die Registrierung fĂŒr den FLEX-Fullservice erfolgt ĂŒber die Beantragung bei FLEXvelop. HĂ€ndler und WiederverkĂ€ufer sind vom Fullservice ausgeschlossen.
Der FLEX-Fullservice ist beschrĂ€nkt auf sĂ€mtliche ab 01.04.2023 ausschlieĂlich ĂŒber FLEXvelop erworbenen Elektrowerkzeuge, Li-Ion-Akkus und zugehörige LadegerĂ€te sowie auf Laser-MessgerĂ€te. Im Lieferumfang der Produkte enthaltenes Zubehör ist vom FLEX-Fullservice ausgeschlossen. Ebenso sind Sauger der H-Klasse vom FLEX-Vollservice ausgeschlossen.
Service-Zeitraum
Der Fullservice-Zeitraum beginnt mit Datum des FLEXvelop Mietvertrags des NeugerĂ€ts durch den ersten KĂ€ufer (maĂgebend ist das Datum auf dem Original-Mietvertrag) und endet unmittelbar mit Ablauf des Mietzeitraums, bei zwischenzeitlichem Kauf spĂ€testens aber nach Ablauf von 36 Monaten nach Abschluss des ursprĂŒnglichen Mietvertrags. Ein Ăbergang des FLEX-Fullservice auf einen anderen KĂ€ufer als den ErstkĂ€ufer ist explizit ausgeschlossen.
Reparatur
WĂ€hrend des FLEX-Fullservice-Zeitraums fĂŒr ein berechtigtes GerĂ€t repariert FLEX das GerĂ€t im Falle eines Defektes, ohne dass zusĂ€tzliche Kosten anfallen. Dies gilt auch fĂŒr die mit einem berechtigten GerĂ€t gelieferten Akkus und das LadegerĂ€t. Pro berechtigtes GerĂ€t beschrĂ€nkt sich die Anzahl der Akkus auf maximal zwei, und die der LadegerĂ€te auf eins.
FLEX kann ein berechtigtes GerĂ€t nach seiner Wahl durch ein neues GerĂ€t gleichen Typs ersetzen, anstatt es zu reparieren. Dieses GerĂ€t tritt dann fĂŒr die Fullservice-Leistungen wĂ€hrend des verbleibenden Service-Zeitraums an die Stelle des ursprĂŒnglichen GerĂ€tes, ohne dass sich der ursprĂŒngliche Service-Zeitraum verlĂ€ngert.
Berechtigte GerĂ€te können innerhalb Deutschlands nach RĂŒcksprache mit einer durch StraĂe und Hausnummer bestimmten postalischen Adresse abgeholt und nach Abschluss der Reparatur dort wieder angeliefert werden. Abweichend zum Abholort wird das reparierte GerĂ€t nur an einen anderen Ort innerhalb Deutschlands geliefert, wenn dies bei Beauftragung der Reparatur vereinbart und dem
zu reparierenden GerĂ€t ein deutlicher, schriftlicher Hinweis mit der vollstĂ€ndigen durch StraĂe und Hausnummer bestimmten postalischen Adresse fĂŒr die RĂŒcklieferung beigefĂŒgt wird.
FLEX ist nicht zur Reparatur verpflichtet, wenn die Seriennummer des GerÀtes auf
dem Typenschild nicht mehr einwandfrei lesbar ist. Das gilt nicht, wenn zweifelsfrei nachgewiesen werden kann, dass es sich um ein berechtigtes GerÀt handelt.
Anmeldung / Einsendung der Reparatur und Abholung
Es stehen 3 Möglichkeiten zur VerfĂŒgung:
Direkt-Einsendung: Versand selbst organisieren und Maschine direkt an FLEX senden:
FLEX-Elektrowerkzeuge GmbH
Reparatur-Service
BahnhofstraĂe 15
71711 Steinheim an der Murr
Einsendung ĂŒber den Fachhandel: Maschine zum FachhĂ€ndler bringen und nach erfolgter Reparatur dort wieder abholen.
Abholservice / Retourenlabel DPD: ĂŒber: https://www.flex-tools.com/de-de/service/reparatur
Diese Garantie unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Ausgeschlossen vom FLEX Fullservice:
FLEX ist nicht zur Reparatur von Defekten verpflichtet, die durch nicht sachgerechten Gebrauch oder durch höhere Gewalt entstanden sind, insbesondere
Defekte durch Gebrauch, der nicht im Einklang mit der Bedienungsanleitung des GerÀtes entsteht,
Defekte durch Gewalteinwirkung,
Schlag- und SturzschÀden,
Verlorene Teile oder Komponenten eines GerÀtes,
unsachgemĂ€Ăe Fremdreparatur (z.B. eine nicht durch FLEX autorisierte Werkstatt),
MÀngel, die durch die Verwendung von Zubehör oder Ersatzteilen erzeugt wurden, die keine Originalteile sind,
ElementarschÀden, insbesondere Feuer- oder WasserschÀden, Blitzschlag.
FLEX ist nicht zur Reparatur von Defekten im Falle von kontinuierlich stark verschleiĂendem Gebrauch (Ăberbelastung) verpflichtet. Als durch kontinuierlich stark verschleiĂenden Gebrauch verursacht gilt insbesondere, ein Defekt, wenn zuvor bereits zwei gleiche Reparaturen des gleichen Bauteils des berechtigten GerĂ€tes innerhalb von 12 Monaten vorgenommen werden mussten. Die Garantie fĂŒr Li-Ion-Akkus ist auf 700 Ladezyklen begrenzt.
Besteht kein Reparaturanspruch, hat FLEX Anspruch auf Aufwendungsersatz, insbesondere auch auf Ersatz der Transportkosten. FLEX kann das GerĂ€t unrepariert und gegen Kostenerstattung an die Abholadresse zurĂŒcksenden.
Zubehör (ausgenommen Akkus und LadegerĂ€te) darf zur Reparatur nicht mitgesendet werden. FLEX haftet in keinem Falle fĂŒr einen im Reparaturfall gegebenenfalls eintretenden Verlust von mitgeliefertem Zubehör.
Ausfallzeitraum
FLEX haftet nicht fĂŒr SchĂ€den und entgangenen Gewinn durch Unterbrechung des GeschĂ€ftsbetriebes, die durch das Produkt oder die nicht mögliche Verwendung des Produktes verursacht wurden. Ebenso besteht kein Anspruch auf ein âLeihgerĂ€tâ zur ĂberbrĂŒckung der Ausfallzeit.