Gewährleistung nur bei professioneller Reparatur:
Nach jeder Öffnung des Maschinengehäuses ist eine elektrische Sicherheitsprüfung gesetzlich vorgeschrieben, diese darf nur durch qualifiziertes Fachpersonal ausgeführt werden. Deshalb gilt: Alle Garantieleistungen dürfen nur von FLEX geschulten Werkstätten ausgeführt werden. Eingriffe von dritter Seite entbinden uns von jeder Gewährleistung.
Allgemeine Vertragsbedingungen für Service, Instandsetzung und Reparatur:
Diese allgemeinen Bedingungen für Service, Instandsetzung und Reparatur gelten für Lieferungen und Leistungen der FLEX-Elektrowerkzeuge GmbH (nachfolgend FLEX) und für alle an uns erteilten Aufträge zur Ausführung von Service, Instandsetzung, und Reparaturarbeiten und alle damit zusammenhängenden Vorarbeiten (Überprüfung, Erstellung von Kostenvoranschlägen etc.), wenn nicht Gewährleistungsbestimmungen unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen für Lieferungen und Leistungen eingreifen.
I Vertragsschluss, Ausführung, Abnahme, Eigentumsvorbehalt:
Die Ausführung von Service-, Instandsetzungs- und Reparaturarbeiten erfolgt bei Elektro- und Druckluftwerkzeugen in unserer zentralen Kundendienststelle. Liegt eine unwidersprochene schriftliche Auftragsbestätigung vor, so ist diese für den Inhalt des Vertrages und den Umfang der Reparatur maßgebend. Reparaturfristen beruhen auf Schätzungen und sind daher regelmäßig nicht verbindlich. Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen der schriftlichen Auftragsbestätigung durch FLEX.
Bei Instandsetzungsaufträgen sind wir entgegen Ziffer 1. auch zur Behebung solcher Fehler berechtigt, die sich erst im Zuge des Service, der Instandsetzung oder der Reparatur zeigen. Das gilt insbesondere, wenn deren Beseitigung für die Betriebssicherheit der zu reparierenden Maschine erforderlich ist. Das gilt nicht, wenn der Auftrag schriftlich ausdrücklich auf Beseitigung eines bestimmten Fehlers beschränkt wurde, sofern nicht Sicherheitsbedingungen dagegen stehen.
Wird dem Auftrag ein schriftlicher Kostenvoranschlag zugrunde gelegt, so ist dieser verbindlich. Soweit instandsetzungs- oder reparaturbedingt notwendig, ist eine Überschreitung des Kostenvoranschlags um bis zu 15 % des veranschlagten Reparaturpreises exklusive Mehrwertsteuer ohne Rücksprache mit dem Kunden zulässig. Das gilt auch für Maßnahmen, deren Notwendigkeit sich erst im Zuge der Reparatur ergibt.
II Haftung, Gewährleistung
Im Übrigen, insbesondere für Verlust, Beschädigungen oder sonstige Beeinträchtigungen am Reparaturgegenstand und darauf zurückzuführende Verletzungen anderer Rechtsgüter des Kunden haftet FLEX nur, sofern FLEX vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln zu vertreten hat.
Der Transport (wie Fracht und Verpackung) und Lagerung erfolgen auf Kosten und Gefahr des Kunden. Es sei denn, es ist schriftlich etwas anderes vereinbart.
Auf schriftlichen Wunsch des Kunden wird auf seine Kosten der Hin- und Rücktransport gegen die versicherbaren Transportgefahren (wie Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser) versichert. Während der Reparaturzeit bei FLEX besteht kein Versicherungsschutz. Der Kunde hat insoweit für einen entsprechenden weiter andauernden Versicherungsschutz zu sorgen.
Auf erneuerte Teile leistet FLEX Gewähr für die Dauer von 6 Monaten ab dem Zeitpunkt des Gefahrübergangs an den Kunden. Die Gefahr geht spätestens mit der Rückgabe oder Aushändigung des reparierten Gerätes an den Kunden oder dessen Auftraggeber über. Soll das Gerät an einen anderen als den Erfüllungsort versandt werden, so geht die Gefahr mit der Übergabe an die Transportperson auf den Kunden über. Dies gilt auch, wenn FLEX die Versendung auf eigene Kosten übernommen hat.
Weitere Ersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht in den Fällen, in denen nach dem Produkthaftungsgesetz bei Fehlern der Reparatur für Personen- oder Sachschäden gehaftet wird oder beim Fehlen von Eigenschaften, die ausdrücklich garantiert sind.
III Sonstiges
Soweit durch diese Bedingungen nicht oder nicht abweichend geregelt gelten die Vorschriften des Zivilrechts zum Werkvertrag.
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen FLEX und Kunde gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Als Gerichtsstand gilt der Sitz von FLEX.
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen und Vereinbarungen zwischen FLEX und dem Kunden nicht berührt.